Ihre zuverlässige Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung
Willkommen bei HAUS & HERZ, Ihrer Unterstützung im Alltag! Unsere qualifizierten Haushaltshilfen bieten Ihnen eine wertvolle Entlastung im Haushalt und Alltag und helfen dabei, die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erhalten und gleichzeitig Angehörige und Pflegepersonen zu entlasten. Schon ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen unsere Leistungen zu.
Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir auch Sie unterstützen können!

Unsere Leistungen
Wenn der Alltag durch körperliche Einschränkungen zur Herausforderung wird, kann Ihnen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe und/oder Alltagsbegleitung zustehen. Bereits ab Pflegegrad 1 können entsprechende Leistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess und helfen Ihnen dabei, die passende Unterstützung schnell und unkompliziert zu erhalten.
Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schenken Ihnen Zeit, Aufmerksamkeit und Unterstützung im Alltag. So können Sie wieder mehr Lebensqualität und Freude in Ihrem täglichen Leben erleben.

Hausarbeit
Wir unterstützen Sie bei der Reinigung Ihrer Wohnung, zum Beispiel beim Staubsaugen und Wischen der Böden, Fenster putzen sowie bei leichten Gartenarbeiten.

Termine
Wir begleiten Sie zuverlässig zu Arztterminen, Behördengängen oder anderen wichtigen Terminen und unterstützen Sie dabei vor Ort.

Einkauf
Wir helfen Ihnen beim Einkauf oder erledigen Besorgungen wie Lebensmitteleinkäufe, Apothekengänge oder Rezeptabholungen.

Kochen
Wir unterstützen Sie bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder kochen gemeinsam mit Ihnen – ganz nach Ihren persönlichen Wünschen.

Alltag & Betreuung
Ob Gespräche, gemeinsame Aktivitäten oder Spaziergänge – wir unterstützen Sie im Alltag und sorgen für mehr Lebensqualität.

Begleitung
Wir begleiten Sie zuverlässig zu Terminen und Erledigungen und sorgen dafür, dass Sie sich auch außerhalb Ihres Zuhauses sicher und gut aufgehoben fühlen.

Gemeinsam für mehr Lebensqualität
Kostenübernahme durch alle Pflegekassen möglich!
Unsere Leistungen können über folgende Wege abgerechnet werden:
- Entlastungsbetrag (§45a SGB XI)
- Verhinderungspflege
- Ärztliche Verordnung
- Privatleistung
- Sozialhilfe (SGB XII)
Die Abrechnung erfolgt direkt durch uns mit den Kranken- und Pflegekassen.
