Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung?

In vielen Lebenssituationen kann Unterstützung im Alltag notwendig werden. Häufig wissen Betroffene oder Angehörige jedoch nicht, dass in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung besteht.

Ab Pflegegrad 1 oder mit ärztlicher Verordung übernehmen die Kranken- oder Pflegekassen die Kosten.

PFELEBEDÜRFTIGKEIT

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen.

Bereits ab Pflegegrad 1 kann der sogenannte Entlastungsbetrag genutzt werden.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, diese Leistungen zu nutzen und helfen auch bei Fragen rund um die Antragstellung.

SCHWANGERSCHAFT

Während der Schwangerschaft kann es in bestimmten Situationen notwendig sein, Unterstützung im Haushalt zu erhalten.

Wenn körperliche Beschwerden auftreten oder eine ärztlich verordnete Schonung erforderlich ist, kann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragt werden.

KRANKHEIT

Bei einer vorübergehenden Krankheit kann es schwerfallen, den Haushalt oder alltägliche Aufgaben zu bewältigen.

Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und keine andere Person im Haushalt helfen kann, übernehmen Krankenkassen häufig die Kosten für eine Haushaltshilfe.

UNAFALL & OP

Nach einem Unfall oder einer Operation kann es einige Zeit dauern, bis alltägliche Aufgaben wieder selbstständig erledigt werden können. In dieser Phase kann eine Haushaltshilfe eine wichtige Unterstützung im Alltag sein.

Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernehmen viele Krankenkassen die Kosten.

Gemeinsam für mehr Lebensqualität

Kostenübernahme durch alle Pflegekassen möglich!

Unsere Leistungen können über folgende Wege abgerechnet werden:

  • Entlastungsbetrag (§45a SGB XI)
  • Verhinderungspflege
  • Ärztliche Verordnung
  • Privatleistung

Die Abrechnung erfolgt direkt durch uns mit den Kranken- und Pflegekassen.

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